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Status klären
Ab sofort müssen alle Vermittler schon beim ersten Kontakt
klarstellen, auf wessen Seite sie agieren. Vertreter oder
Makler - einen anderen Status gibt es für Vermittler
nicht mehr. Damit tilgt das Gesetz klangvolle, aber wenig
aussagekräftige Titel wie Bezirksdirektor oder unabhängiger
Vermögensberater endgültig von den Visitenkarten.
Kunden können erstmals erkennen, wer ihnen gegenübersteht.
Beratungsgrundlage
klären
Jeder Vermittler muss, bevor der Kunde den Antrag unterschreibt,
seine Beratungsgrundlage offen legen.
Prüft er nur die Offerten eines oder die einiger Gesellschaften
- oder analysiert er ein breites Marktangebot?
Unabhängigkeit ist entscheidend, weil es einige hervorragende
Finanzdienstleister gibt, die keinen eigenen Außendienst
besitzen! Diese Unternehmen arbeiten nur mit unabhängigen
Beratern zusammen. Das heißt, von einem Versicherungsvertreter,
werden Sie über diese Lösungen nie etwas erfahren.
Außerdem gibt es einige Finanzprodukte, wie z.B. die
Dread Disease Absicherung, über die Sie von vielen Vertretern
nichts hören werden, weil diese Produkte von ihnen gar
nicht angeboten werden können!
Mehr als 450.000 Personen sind laut Branchenstatistik als
Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Versicherer unterwegs.
Darunter auch viele Unternehmen, die sich als unabhängig
bezeichnen. Prüfen Sie das auf der Internetseite der
verschiedenen Anbieter im Impressum. Sie werden erstaunt sein.
Expertise klären
Wollen Sie von einem Freizeitvermittler beraten werden? Von
insgesamt ca. 450.000 Vertretern sind ca. 320.000 Freizeitvermittler,
die nebenberuflich arbeiten!
Auch
bei Banken kann es kritisch werden! Obwohl Banken und Sparkassen
rund ein Viertel des Umsatzes im Lebensversicherungsgeschäft
machen soll es am Bankschalter reichen, wenn eine Führungskraft
ihre Sachkunde nachweist - und die Bankangestellten beaufsichtigt.
Im Kundenbereich der Filiale haben dann vermutlich bis zu
50 Banker ohne umfassende Versicherungsausbildung die Lizenz
zum Policenverkauf!
Prüfen Sie, ob der vermeintliche Berater eine Fachausbildung
mit staatlichem Abschluss besitzt.
Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese Informationen.
Beratungsprotokoll verlangen
Bislang gerieten Versicherte oft in Beweisnot, wenn sie eine
Falschberatung nachweisen wollten und Schadenersatz begehrten.
Das Protokoll ist nun Pflicht, und bietet Rechtssicherheit
für beide Seiten - und Vermittlern einen Anreiz, grobe
Fehler von vornherein zu vermeiden. Das Beratungsprotokoll
ist für Sie als Kunde die wichtigste Rückversicherung!
Qualifikation:
Jeder Versicherungsmakler braucht eine angemessene Qualifizierung.
Unsere Berater werden als Versicherungsfachleute (IHK) als
Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) oder als
Fachwirte für Finanzdienstleistungen (IHK) ausgebildet
und staatlich geprüft. Außerdem genießen
unsere Berater die moderne und zukunftsweisende DAP-Berlin
Ausbildung.
Für Vertreter reicht dagegen eine Qualifizierung durch
das eigene Versicherungsunternehmen. Es bedarf keiner staatlichen
Prüfung! Dadurch wird der Anspruch des Staates an einen
Vertreter ganz klar unterstrichen! Der Vertreter ist nicht
dafür da zu Beraten. Er ist dafür da, seine Gesellschaft
zu vertreten. Wie ist Ihr eigener Anspruch?
Berufshaftpflicht:
Für Vertreter ist eine Berufshaftpflichtversicherung
keine Pflicht! Meist übernimmt der
Versicherer die Haftung für seine Vertreter.
Makler hingegen haften stets selbst für Falschberatungen
und müssen sich dagegen jetzt obligatorisch mit einer
Berufshaftpflichtpolice absichern. Jeder unsere Berater besitzt
eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1.000.000,-
€
Arbeiten Sie nur mit Beratern zusammen, die persönlich
haften!
Eintragung in ein öffentliches Register:
Jeder Vermittler muss in einem öffentlichen, für
alle Kunden zugänglichen, Register eingetragen sein.
So können Sie alle Vertreter, die sich als unabhängige
Berater ausgeben, einfach und zuverlässig entlarven.
Denn als Kunde können Sie dort ganz unmissverständlich
lesen, ob Ihr Vermittler als Gebundener Versicherungsvertreter
oder als Versicherungsmakler tätig ist. Es gibt keinen
Zweifel mehr.
Und das öffentliche Register hat noch eine weitere, wichtige
Schutzfunktion: Sie können prüfen, ob der Vermittler
überhaupt eine seriöse Grundlage besitzt! Ist der
Vermittler nicht in diesem Register eingetragen, so ist äußerste
Vorsicht geraten! Arbeiten Sie am besten zu Ihrem eigenen
Schutz nicht mit diesem Vermittler zusammen!
Schon beim ersten Kontakt muss Ihnen jeder Vermittler seine
Vermittlernummer schriftlich aushändigen. Macht er dies
nicht, sollten Sie höchst misstrauisch sein. Aber auch
dann können Sie prüfen welchen Status er besitzt
und ob er überhaupt eingetragen ist. Sie können
ihn einfach über den Namen finden. Die Internetadresse
lautet: www.vermittlerregister.info
Nach einem Klick auf "Suche" haben Sie Gewissheit.
Beteiligung an und von Versicherungsunternehmen
Es ist erstaunlich, was im deutschen Finanzmarkt passiert.
Da nennen sich die Gesellschaften objektiv und unabhängig,
und dabei gehören Sie einer, oder mehreren Versicherungsgesellschaften
oder Banken. Wie unabhängig kann man da, als Vertreter
einer solchen Gesellschaft, in der Beratung sein? Wie glaubwürdig
ist man hier gegenüber seinen Kunden?
DAP-Berlin besitzt keinerlei direkte oder indirekte Beteiligung
an Versicherungsunternehmen, Banken oder Investmentgesellschaften.
Auch von Seite der Gesellschaften existiert keine Beteiligung.
Und dies wird auch in Zukunft so bleiben.
"Viele meiner Kunden, erklären mir nach einer Beratung:
"Aber ich dachte die Vertreter sind dafür da, mich
optimal zu beraten, schließlich sind sie doch die Experten!"
Doch das sind Vertreter nicht! Und dafür werden sie auch
gar nicht ausgebildet! Vertreter haben keine Beratungsfunktion,
sondern eine Vertreter-Funktion. Sie haben ganz klar das zu
verkaufen, was ihnen die Gesellschaften vorschreiben. Wenn
sie ihre Finanzsituation überprüfen, dann kommt
als
Ergebnis für jeden Kunden fast immer die gleiche Lösung
heraus: die der eigenen Gesellschaft. Unabhängig davon,
ob dieses Angebot das Beste für Sie ist. Vertreter sind
Erfüllungsgehilfen ihrer Gesellschaften und handeln auf
deren
Weisung, nicht in Ihrem Interesse!"
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