Worauf Sie als Kunde bei einer Beratung
achten müssen:


Seit dem 22.Mai 2007 haben sich die Bedingungen für
Vermittler drastisch geändert.

Lesen Sie hier mehr.

    

 

 
Status klären

Ab sofort müssen alle Vermittler schon beim ersten Kontakt klarstellen, auf wessen Seite sie agieren. Vertreter oder Makler - einen anderen Status gibt es für Vermittler nicht mehr. Damit tilgt das Gesetz klangvolle, aber wenig aussagekräftige Titel wie Bezirksdirektor oder unabhängiger Vermögensberater endgültig von den Visitenkarten. Kunden können erstmals erkennen, wer ihnen gegenübersteht.


Beratungsgrundlage klären
Jeder Vermittler muss, bevor der Kunde den Antrag unterschreibt, seine Beratungsgrundlage offen legen.
Prüft er nur die Offerten eines oder die einiger Gesellschaften - oder analysiert er ein breites Marktangebot?

Unabhängigkeit ist entscheidend, weil es einige hervorragende Finanzdienstleister gibt, die keinen eigenen Außendienst besitzen! Diese Unternehmen arbeiten nur mit unabhängigen Beratern zusammen. Das heißt, von einem Versicherungsvertreter, werden Sie über diese Lösungen nie etwas erfahren.

Außerdem gibt es einige Finanzprodukte, wie z.B. die Dread Disease Absicherung, über die Sie von vielen Vertretern
nichts hören werden, weil diese Produkte von ihnen gar nicht angeboten werden können!

Mehr als 450.000 Personen sind laut Branchenstatistik als Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Versicherer unterwegs. Darunter auch viele Unternehmen, die sich als unabhängig bezeichnen. Prüfen Sie das auf der Internetseite der verschiedenen Anbieter im Impressum. Sie werden erstaunt sein.


Expertise klären
Wollen Sie von einem Freizeitvermittler beraten werden? Von insgesamt ca. 450.000 Vertretern sind ca. 320.000 Freizeitvermittler, die nebenberuflich arbeiten!

Auch bei Banken kann es kritisch werden! Obwohl Banken und Sparkassen rund ein Viertel des Umsatzes im Lebensversicherungsgeschäft machen soll es am Bankschalter reichen, wenn eine Führungskraft ihre Sachkunde nachweist - und die Bankangestellten beaufsichtigt. Im Kundenbereich der Filiale haben dann vermutlich bis zu 50 Banker ohne umfassende Versicherungsausbildung die Lizenz zum Policenverkauf!

Prüfen Sie, ob der vermeintliche Berater eine Fachausbildung mit staatlichem Abschluss besitzt.

Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese Informationen.


Beratungsprotokoll verlangen
Bislang gerieten Versicherte oft in Beweisnot, wenn sie eine Falschberatung nachweisen wollten und Schadenersatz begehrten. Das Protokoll ist nun Pflicht, und bietet Rechtssicherheit für beide Seiten - und Vermittlern einen Anreiz, grobe Fehler von vornherein zu vermeiden. Das Beratungsprotokoll ist für Sie als Kunde die wichtigste Rückversicherung!


Qualifikation:
Jeder Versicherungsmakler braucht eine angemessene Qualifizierung. Unsere Berater werden als Versicherungsfachleute (IHK) als Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) oder als Fachwirte für Finanzdienstleistungen (IHK) ausgebildet und staatlich geprüft. Außerdem genießen unsere Berater die moderne und zukunftsweisende DAP-Berlin Ausbildung.

Für Vertreter reicht dagegen eine Qualifizierung durch das eigene Versicherungsunternehmen. Es bedarf keiner staatlichen Prüfung! Dadurch wird der Anspruch des Staates an einen Vertreter ganz klar unterstrichen! Der Vertreter ist nicht dafür da zu Beraten. Er ist dafür da, seine Gesellschaft zu vertreten. Wie ist Ihr eigener Anspruch?


Berufshaftpflicht:
Für Vertreter ist eine Berufshaftpflichtversicherung keine Pflicht! Meist übernimmt der
Versicherer die Haftung für seine Vertreter.

Makler hingegen haften stets selbst für Falschberatungen und müssen sich dagegen jetzt obligatorisch mit einer Berufshaftpflichtpolice absichern. Jeder unsere Berater besitzt eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1.000.000,- €

Arbeiten Sie nur mit Beratern zusammen, die persönlich haften!


Eintragung in ein öffentliches Register:
Jeder Vermittler muss in einem öffentlichen, für alle Kunden zugänglichen, Register eingetragen sein. So können Sie alle Vertreter, die sich als unabhängige Berater ausgeben, einfach und zuverlässig entlarven. Denn als Kunde können Sie dort ganz unmissverständlich lesen, ob Ihr Vermittler als Gebundener Versicherungsvertreter oder als Versicherungsmakler tätig ist. Es gibt keinen Zweifel mehr.

Und das öffentliche Register hat noch eine weitere, wichtige Schutzfunktion: Sie können prüfen, ob der Vermittler überhaupt eine seriöse Grundlage besitzt! Ist der Vermittler nicht in diesem Register eingetragen, so ist äußerste Vorsicht geraten! Arbeiten Sie am besten zu Ihrem eigenen Schutz nicht mit diesem Vermittler zusammen!

Schon beim ersten Kontakt muss Ihnen jeder Vermittler seine Vermittlernummer schriftlich aushändigen. Macht er dies nicht, sollten Sie höchst misstrauisch sein. Aber auch dann können Sie prüfen welchen Status er besitzt und ob er überhaupt eingetragen ist. Sie können ihn einfach über den Namen finden. Die Internetadresse lautet: www.vermittlerregister.info
Nach einem Klick auf "Suche" haben Sie Gewissheit.

Beteiligung an und von Versicherungsunternehmen
Es ist erstaunlich, was im deutschen Finanzmarkt passiert. Da nennen sich die Gesellschaften objektiv und unabhängig, und dabei gehören Sie einer, oder mehreren Versicherungsgesellschaften oder Banken. Wie unabhängig kann man da, als Vertreter einer solchen Gesellschaft, in der Beratung sein? Wie glaubwürdig ist man hier gegenüber seinen Kunden?

DAP-Berlin besitzt keinerlei direkte oder indirekte Beteiligung an Versicherungsunternehmen, Banken oder Investmentgesellschaften. Auch von Seite der Gesellschaften existiert keine Beteiligung.

Und dies wird auch in Zukunft so bleiben.



"Viele meiner Kunden, erklären mir nach einer Beratung: "Aber ich dachte die Vertreter sind dafür da, mich optimal zu beraten, schließlich sind sie doch die Experten!" Doch das sind Vertreter nicht! Und dafür werden sie auch gar nicht ausgebildet! Vertreter haben keine Beratungsfunktion, sondern eine Vertreter-Funktion. Sie haben ganz klar das zu verkaufen, was ihnen die Gesellschaften vorschreiben. Wenn sie ihre Finanzsituation überprüfen, dann kommt als
Ergebnis für jeden Kunden fast immer die gleiche Lösung heraus: die der eigenen Gesellschaft. Unabhängig davon, ob dieses Angebot das Beste für Sie ist. Vertreter sind Erfüllungsgehilfen ihrer Gesellschaften und handeln auf deren
Weisung, nicht in Ihrem Interesse!"